Gesellschaftsrecht.

Zu unseren Mandanten im gesellschaftsrechtlichen Bereich zählen Aktiengesellschaften ebenso wie mittelständische Unternehmen und familiengeführte Personengesellschaften. Urwantschky Jacobsen unterstützt Sie etwa bei der Entwicklung der passenden Gesellschaftsstruktur für Ihr Unternehmen, bei anstehenden gesellschaftsrechtlichen Neuordnungen oder bei der Vorbereitung und Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Transaktionen wie Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Spaltungen, sonstige Umwandlungen und Übernahmen von Unternehmen. Dabei begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen einer Transaktion.

Gesellschaftsrecht.

Wir beraten bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, bei Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten, beim Wechsel der Geschäftsführung und bei Fragen der Organhaftung. Wir begleiten Familienunternehmen bei den gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen der Unternehmensnachfolge, die sich im Rahmen von Vermögensstrukturierung und bei einem anstehenden Generationenwechsel ergeben.
Konflikte sind gleichsam unvermeidbarer Teil unternehmerischen Handelns. Wir vertreten Sie etwa bei Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene ebenso wie bei z.B. Anfechtungsklagen und Spruchverfahren.