Arbeitsrecht.

Urwantschky Jacobsen berät und vertritt Arbeitgeber, Betriebsratsgremien, Führungskräfte und Arbeitnehmer zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.  Wir begleiten und beraten Sie bei anstehenden Um- und Restrukturierungsmaßnahmen oder bei Verhandlungen mit dem sozialen Gegenspieler etwa bei Fragen des Personalabbaus, Betriebsstilllegungen und -verlagerungen. Wir entwerfen für Sie jede Form von arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Arbeitsverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Haustarifverträge etc.) und gestalten die für Ihr Unternehmen passenden arbeitsvertraglichen Regelungen. Bei der oft sensiblen und teils komplexen Beendigung von Arbeitsverhältnissen stehen wir sowohl Arbeitnehmern als auch Unternehmen mit unserem Know-how zur Verfügung. 

Arbeitsrecht.

Wir vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei Streitigkeiten über den Bestand des Arbeitsverhältnisses, insbesondere bei Kündigungen, Änderungskündigungen, Befristungen oder Auflösungsverträgen. Urwantschky Jacobsen arbeitet für Sie etwa auch  Regelungsabreden, Interessenausgleiche und Sozialpläne aus. Bei der Begründung und Beendigung der Dienstverhältnisse von Führungskräften (Geschäftsführer, Vorstände, etc.) beraten wir sowohl Unternehmen als auch Führungskräfte. In streitigen Fällen vertreten wir Sie vor Einigungsstellen und vor den Arbeitsgerichten, etwa im Rahmen von Kündigungsschutz- oder Beschlussverfahren.